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Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Gestaltung des Auftrages
Der Auftragnehmer führt den Trainings- und/oder Beratungsauftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten Entscheidungen des Auftraggebers mit vor, können sie aber nicht ersetzen.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des vereinbarten Beratungskonzepts durch Beratung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner und gewährleistet den Informationsfluss zum Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber über seine Tätigkeit auf dem Laufenden und fordert die erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig ab. Er gewährleistet den Informationsfluss zum Auftraggeber und hält Kontakt mit dem benannten Ansprechpartner. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sachverständige Dritte und andere Hilfskräfte zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Der Auftragnehmer leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes.

Ein Unternehmen als Auftraggeber ist berechtigt, den Beratungs- und Trainingsauftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vorher ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.

Eine Privatperson als Auftraggeber ist berechtigt, den vereinbarten Gesprächstermin telefonisch oder per E-Mail zu stornieren. Bei einer Stornierung von mehr als 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornierungskosten an. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen 100% des vereinbarten Honorars als Stornierungskosten an. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Stornierungswunsches beim Auftragnehmer.

Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Seminars verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, ein Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält der Auftragnehmer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

2. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer sichert die vertrauliche Behandlung der wirtschaftlichen und persönlichen Daten und Informationen des Auftraggebers zu, die ihm durch die vereinbarte Beratungstätigkeit bekannt werden. Dasselbe gilt für die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Auftraggebers.

Die Vertragsparteien werden ihre Zusammenarbeit und deren Einzelheiten nur dann Dritten mitteilen oder öffentlich bekannt geben, wenn die jeweils andere Vertragspartei sich damit einverstanden erklärt hat.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung des Vertrages bestehen.

3. Urheberrechte
Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

4. Werbung
Auftraggeber und Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.

5. Beendigung des Auftrages
Der Vertrag ist nach Maßgabe des § 627 BGB kündbar.

6. Vergütung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Zahlungen sind bei Geschäftskunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wird. Bei Privatpersonen ist der vereinbarte Preis unmittelbar am Ende der jeweiligen Sitzung in bar zu entrichten.

6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

5. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

Schlussklauseln
Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, andere wurden nicht vereinbart.

 
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